Sondersignale sind für die Feuerwehr ein wichtiger Bestandteil zur Einhaltung der Eintreffzeit, da die Feuerwehr eine Hoheitsaufgabe zu erfüllen hat.
Ein Rettungsmittel soll mindestens nach 10 Minuten nach Notruf an der Unfallstelle sein.

§35 Sonderrechte
(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, der Bundesgrenzschutz, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. 

Landesfeuerwehrschule

Bei der Polizei und dem Rettungsdienst gelten Wegerechte nur für die Fahrzeuge. Anders ist es bei den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr: Hier sind die Wegerechte personenbezogen, und ab der Alarmierung hat das Personal der Feuerwehr die Berechtigung, Verkehrsregeln in Maßen zu brechen.

Anders verhält es sich mit Sonderrechten. Sonderrechte erlauben es Hilfsorganisationen, durch das sogenannte Martinshorn und Blaulicht, die nur in Kombination gültig sind, kenntlich zu machen, dass sie auf einer Einsatzfahrt sind.

Was ist der Unterschied zwischen Sonderrechten und Wegerechten?

Sonder- und Wegerechte werden meist in Kombination genutzt. Dabei unterscheidet man zwischen der Signalisierung und dem rechtlichen Aspekt.